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Vorwort zur Neuauflage (Herbst 2005)
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Die 3. Auflage des in den Vorauflagen sehr freundlich aufgenommenen Ratgebers ist nun schon länger überfällig, wie nicht nur persönliche Anfragen von Referendarinnen und Referendaren gezeigt haben, sondern ebenso ein lebhafter Handel der Gebrauchtexemplare der Vorauflage beim einschlägigen Internetbuchhandel.
Diesem Ratgeber geht es auch in der 3. Auflage nicht um wissenschaftliche Reputation, sondern um 100%igen praktischen Nutzen für den Leser. Auch die Neuauflage besteht daher unter Verzicht auf Fussnoten zum größten Teil als nützlichen Informationen und persönlichen Ratschlägen für eine erfolgreiche Ausbildung. Diese sind von weitergehenden Reformplänen der Ländern unabhängig und damit (fast) zeitlos gültig. Naturgemäß ist dagegen die Halbwertzeit vieler Informationen zu der Situation in den einzelnen Ländern gering. Die Gesetzgeber handeln zunehmend halbherziger und damit häufiger. Um die Aktualität sicherzustellen, wird der Autor unter http://www.rechtsreferendariat.de
die Situation in den Ländern sowie die
Ausbildungsvorschriften stets aktuell halten.
Leser dieses Ratgebers erhalten zudem durch ein
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Die Juristenausbildungsreform hat leider die Ausbildungsdefizite des juristischen Nachwuchses nicht vollständig beseitigt. Auch wenn diese Feststellung banal und alles andere als neuartig ist, erstaunt das starre Festhalten an einer überkommenen Ausbildung angesichts der zunehmenden Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes und des stetig internationaleren Wettbewerbs auch unter Juristen doch sehr. Allerdings liegt dies weniger am zunehmend anforderungsorientierten Vorbereitungsdienst als an der nach wie vor berufsfernen universitären Ausbildung.
Der Vorbereitungsdienst steht seit 2003 unter neuen Vorzeichen. Er soll flexibler, anwaltsorientierter und internationaler gestaltbar werden. Ihre Wahlmöglichkeiten wachsen daher, nutzen Sie sie!
Die Grossen fressen die Kleinen und die Schnellen fressen die Langsamen, wie so widersprüchliche Entwicklungen wie die Übernahme deutscher Kanzleien durch amerikanische und englische Riesen als auch der Erfolg von kleinen flexiblen Anwaltsboutiquen belegen. Der Rest der Anwaltschaft droht als Robenträger im Gerichtssaal oder/und als Berater im Supermarkt zu enden. Damit Sie dieses Schicksal nicht erleiden, sollten Sie zwar auch die Flexibilisierungsspielräume des Vorbereitungsdienstes nutzen, aber besser schon vor dessen Beginn Eigeninitiative mit festem Blick auf Ihre berufliche Zukunft zeigen. 75 % von Ihnen werden sich auch zukünftig im Anwaltsberuf bewähren müssen. Erwerben Sie systematisch Zusatzqualifikationen und bewähren Sie sich so früh wie möglich in Ihrem Traumberuf bei Ihrem Wunscharbeitgeber. Nur so werden Sie das Ticket zum Berufserfolg bekommen, die Erstanstellung. Karriere und auch Bewerbung beginnt nicht erst nach der Prüfung. Beweisen Sie Mut und Vision: Legen Sie die immer noch starre einseitige Fixierung Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf das durch Sie am wenigsten beeinflussbare Kriterium, das Ihren Berufserfolg bestimmen kann, ab: die Examensnote. Nehmen Sie den Prüfern Ihre Zukunft aus der Hand: Gestalten Sie Ihre Zukunft selbst. Wenn Sie selbst Ihr Wunscharbeitgeber sind, ist die Note ohnehin zweitrangig.
Der Mut der Jugend ist beeindruckend ungebrochen: Nach neuesten Statistiken steigt die Zahl der Jurastudenten wieder kräftig an.
Köln, im April 2005 Der Verfasser
Über den Autor:
Michael Felser, nach dem ersten Staatsexamen Leiter der Rechtsabteilung der ÖTV Chemnitz, 1992 bis 1994 Rechtsreferendar am LG Köln und von Ende 1992 bis Ende 1994 Vorsitzender des Bezirkspersonalrats der Rechtsreferendare beim OLG Köln. Er ist Mitverfasser mehrerer Kommentierungen zu Landespersonalvertretungsgesetzen,
arbeitsrechtlichen Fachbüchern und heute als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt öffentliches Dienstrecht und Arbeitsrecht tätig.
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